Nachhaltigkeit
Die von Q21 Capital InvAG mit TGV verwalteten Fonds, einschließlich ZeroBeta, PrudentBull und PrudentBeta, sind gemäß Artikel 6 Absatz 1 der SFDR als sonstige Finanzprodukte klassifiziert. Die Fonds werden im Rahmen eines Investmentprozesses verwaltet, der ESG-Faktoren berücksichtigt, jedoch keine ESG-Merkmale bewirbt und kein spezifisches nachhaltiges Anlageziel verfolgt.
Die Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung" oder „Sustainable Finance Disclosure Regulation", kurz „SFDR") vom 27. November 2019, in Kraft seit dem 10. März 2021, verpflichtet Finanzmarktteilnehmer, die Portfolioverwaltung erbringen, OGAW-Verwaltungsgesellschaften sowie Verwalter alternativer Investmentfonds, Informationen über Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sowie potenziellen oder identifizierten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen offenzulegen.
Diese Verordnung verlangt von Finanzmarktteilnehmern darzulegen:
Q21 Capital InvAG mit TGV (die „Verwaltungsgesellschaft“) ist in ihrer Funktion als Verwaltungsgesellschaft an die Offenlegungsverordnung gebunden und legt ihren Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken für die Fonds ZeroBeta, PrudentBull und PrudentBeta (die „Fonds“) offen.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintritt einen tatsächlichen oder potenziell erheblichen nachteiligen Einfluss auf den Wert der Investitionen der Fonds haben könnte (vgl. Art. 3 SFDR). Die Verwaltungsgesellschaft berücksichtigt und bewertet Nachhaltigkeitsrisiken als Teil ihres Investitionsentscheidungsprozesses. Vor jeder Investition führt die Verwaltungsgesellschaft eine Due-Diligence-Prüfung durch. Bestandteil dieser Prüfung ist die Einschätzung, ob Nachhaltigkeitsrisiken vorliegen. Die Ergebnisse solcher Bewertungen fließen in jede Investitionsentscheidung ein. Dabei bleibt es der Verwaltungsgesellschaft überlassen, aufgrund bestimmter Nachhaltigkeitsrisiken von einer Investition abzusehen oder sie dennoch vorzunehmen, stets unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und unter Berücksichtigung der strategischen Relevanz einer Investition sowie ihres Transaktionskontexts.
Die Verwaltungsgesellschaft erwartet keine Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Fonds. Angesichts der Anlagestrategie der Fonds erwartet die Verwaltungsgesellschaft keine negativen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite im Sinne von Art. 3 SFDR. Ist dies relevant, wird die Verwaltungsgesellschaft angemessene Anstrengungen unternehmen, um derartige Risiken und deren potenzielle Auswirkungen zutreffend zu beurteilen.
Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Verwaltungsgesellschaft berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und verwendet keine Nachhaltigkeitsindikatoren. Die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (insbesondere unter Verwendung von Nachhaltigkeitsindikatoren) steht in keinem angemessenen Verhältnis zu der sehr begrenzten Bedeutung, die solche Auswirkungen im Rahmen der verfolgten Anlagestrategie durch die Verwaltungsgesellschaft erhalten könnten. Da die europäische Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 und die konkretisierenden technischen Regulierungsstandards („Regulatory Technical Standards", „RTS") neu sind, besteht wenig bis keine Erfahrung oder Praxis im Umgang mit ihren Vorgaben. Daher besteht erhebliche Rechtsunsicherheit bei der Anwendung dieser Regeln auf die von den Fonds verfolgten Anlagestrategien. Wenn und soweit diese Rechtsunsicherheiten beseitigt werden und eine praktikable Markt- und Verwaltungspraxis entsteht, wird die Verwaltungsgesellschaft erwägen, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen.
Es bestehen keine Anreize in der Vergütungspolitik für den Verwaltungsrat und Schlüsselfunktionen der Fonds ZeroBeta, PrudentBull und PrudentBeta sowie die Führungskräfte der Q21 Capital InvAG mit TGV, die die Eingehung direkter Nachhaltigkeitsrisiken fördern würden.